Aktuelle Informationen - 08. November 2021
Liebe Eltern,
uns liegen vom Gesundheitsamt des Kreises Minden – Lübbecke neue Vorgaben zum Vorgehen bei Coronafällen in der Schule vor, über die ich Sie zum Wochenstart kurz informieren möchte.
Folgende Änderungen ergeben sich durch die aufgehobene Maskenpflicht ab 02.11.2021:
Für die Klassengemeinschaft, in der ein mittels PCR bestätigter Corona-Fall auftrifft, gilt ab dem letzten Kontakttag zu der positiv getesteten Person eine fünftägige Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
Nach Ablauf der 5 Tage können die Masken in der Klasse wieder abgesetzt oder freiwillig weitergetragen werden.
Den unmittelbaren Sitznachbarn (<1,5 m Abstand nach rechts, links und ggf. über Eck) wird von der Schule ein zusätzliches PCR-Testangebot ausgestellt.
Wenn Kinder aus der Klasse Symptome zeigen, wird eine PCR-Testung empfohlen und die Kinder sollten bis zur Vorlage des Testergebnisses die Schule nicht besuchen.
Da sich in dieser Jahreszeit auch die allgemeinen Erkältungssymptome wieder häufen, möchte ich Sie auch noch einmal auf das Schaubild des Schulministeriums zum Vorgehen beim Auftreten von Symptomen hinweisen. Sie erreichen es über folgende Adresse:
https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Erkrankung%20Kind%20Schaubild.pdf
Herzlichen Dank für Ihren verantwortungsvollen Umgang mit Erkrankungen bei Ihren Kindern und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen Alexandra Mohrhoff
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Am Freitag wurden wir in Eldagsen in der 2. Schulstunde von einem unangekündigten Probealarm überrascht.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern des GSV Eldagsen - Friedewalde,
am Montag, dem 25.Oktober 2021 starten wir nach den Herbstferien wieder mit der Schule. An diesem ersten Tag werden alle Schülerinnen und Schüler (Klasse 1 - 4) getestet. Die Maskenpflicht im Unterricht wird voraussichtlich ab dem 02. November aufgehoben. Wir erwarten in der nächtsen Woche genauere Informationen dazu.
Weitere Informationen zum Start nach den Herbstferien erhalten Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw/06102021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-den-herbstferien
Herzliche Grüße, Alexandra Mohrhoff - Schulleitung
Klasse 4a im Hiller Moor mit Sascha: Ein tolles Erlebnis! 😃
Weitere Bilder sind in der Galerie eingestellt.
Unser Verkehrssicherheitstag am 27.September war ein voller Erfolg. Wir bedanken uns nochmal recht herzlich bei allen Helferinnen und Helfern, für die reibungslose Durchführung der einzelnen Stationen.
Weitere Bilder sind in der Galerie eingestellt.
Liebe Eltern, am Mühlenweg in Eldagsen fahren zur Zeit vermehrt Baufahrzeuge. Bitte besprechen Sie die Situation mit Ihren Kindern und unterstützen Sie sie ggf. wenn die Kinder mit dem Fahrrad fahren.
Herzlichen Dank! Das Team des GSV Eldagsen - Friedewalde
Informationen zum Nachweis/Schülerausweis bei 3G- Beschränkungen
„(….) Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung (§ 2 Absatz 8 Satz 3) gelten im öffentlichen Leben außerhalb der Schule „Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet“.
Daher benötigen nach § 4 Absatz 5 Coronaschutzverordnung Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bei 3G-Beschränkungen keinen Nachweis (…)
Sie benötigen also weder einen Negativtestnachweis der Schule oder einer anderen Teststelle noch eine Bescheinigung über den Schulbesuch. Für alle Lebensbereiche außerhalb der Schule gilt eine Testfiktion. Motivierend für diese unbürokratische Regelung war die Annahme, dass Kinder und Jugendliche bis zu diesem Alter grundsätzlich der Schulpflicht unterliegen und daher in aller Regel von einer Teilnahme an den Schultestungen ausgegangen werden kann. Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler entfällt damit grundsätzlich auch das berechtigte Interesse an der Ausstellung einer Schultestbescheinigung gemäß § 3 Abs. 4 Coronabetreuungsverordnung, die ansonsten „auf Wunsch“ auszustellen ist. (…)
Ausdrücklich klarstellen möchte ich an dieser Stelle, dass die oben genannte Nachweisregelung für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren nur außerschulisch gilt. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung, sich innerhalb der Schule bei regelmäßiger Teilnahme am Unterricht zweimal pro Woche testen zu lassen (siehe § 3 Absatz 4 Satz 1 Coronabetreuungsverordnung). Im Gegenteil: Erst die regelmäßige Teilnahme an Schultestungen ist der Grund für die Erleichterungen im außerschulischen Bereich.“ (vgl. Schulmail vom 25.08.2021)
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW unter https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Mit freundlichen Grüßen Alexandra Mohhroff
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Am vergangenen Donnerstag wurden die neuen Erstklässler mit einem kleinen Gottesdienst auf dem Schulhof der Grundschule eingeschult.
Wir freuen uns sehr, dass ihr da seid und heißen euch herzlich willkommen!