Neue Information – Stand: 11.12.2020 (14:15 Uhr)

Liebe Eltern,

ab Montag, dem 14.12.2020 können Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien. Die Schulpflicht bleibt weiterhin bestehen. Wenn ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, wird es mit Materialien für das Lernen auf Distanz versorgt (Nähere Informationen gibt es von der Klassenleitung).

Um einen Überblick zu bekommen und das Verfahren zu vereinfachen, müssen Sie als Eltern der Schule schriftlich mitteilen, ab wann Ihr Kind in den Distanzunterricht wechselt. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit dem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, gilt für die Woche vom 14. Bis 18. Dezember 2020.

Die beiden Tage im Anschluss an die Ferien (7. und 8. Januar 2021) sind unterrichtsfrei. Es gelten die gleichen Regeln wie am 21./22. Dezember 2020. Eine Abfrage dazu erfolgt zum Beginn der nächsten Woche.

Mit freundlichen Grüßen Alexandra Mohrhoff

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