Die neusten Infos entnehmen Sie bitte den beiden unteren Informationsseiten.

<Informationsseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Coronavirus>

<Link zu den Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen>

Achtung – Achtung – Achtung – Achtung – Achtung

Ab Montag, dem 16. März 2020 ist der GSV Eldagsen – Friedewalde auf Anordnung des Landes NRW bis zum Beginn der Osterferien geschlossen.

                                                                      

  1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

  1. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen.

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit der Situation um und versuchen Sie soziale Kontakte zu vermeiden.

Auch die Notbetreuung sollte gewissenhaft genutzt werden.

 Voraussetzungen für die Notbetreuung: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Am Montag und Dienstag ist auch der Ganztag zu den bekannten Zeiten mit einer Notgruppe geöffnet.

Ab Mittwoch, den 18.03.2020 können nur noch Kinder in der Schule betreut werden, für die keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.

Müssen Sie diese in Anspruch nehmen, sprechen Sie bitte am Montag mit der Schulleitung.

Bei Fragen melden Sie sich gerne unter 05707 – 639 oder über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelle Informationen und „Wochenpläne“/“Hausaufgaben“ für Ihre Kinder finden Sie auf unserer Homepage.

 

Grundschulverbund Eldagsen-Friedewalde

der Stadt Petershagen mit evangelischem Hauptstandort und Gemeinschaftsstandort
- Primarstufe -

Hauptstandort Eldagsen mit Teilstandort Friedewalde

Petershagen, 13.03.2020

Liebe Eltern des GSV Eldagsen – Friedewalde,

es gibt täglich neue Informationen zum Umgang mit dem Corona – Virus.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Empfehlung ausgesprochen, zunächst bis zu den Osterferien, alle Veranstaltung „rund um die Schule“ abzusagen.

Dazu gehören u.a. Ausflüge, Feste, Sprechtage, u.a.

Aus diesem Grund findet in der nächsten Woche an beiden Standorten kein Elternsprechtag statt. Sollte es dringenden Gesprächsbedarf geben, melden Sie sich bitte beim Klassenlehrer oder schicken eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der Ausflug der Klasse 3/4c zum Therapiehof Reimann muss leider ein weiteres Mal verschoben werden.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihre Kinder von ihren Klassenlehren alle notwendigen Schulmaterialien zum Wochenende mit nach Hause bekommen.

Sollte es ggf. zu einer Schließung unserer Schule kommen, haben ihre Kinder so die Möglichkeit mit von uns zugeschickten „Wochenplänen“, inhaltlich weiter zu arbeiten.

Bitte melden Sie sich gerne für Rückfragen unter 05707-639 und informieren Sie sich regelmäßig über den weiteren Verlauf in den Medien und auf unserer Homepage.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges und gesundes Wochenende.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Mohrhoff

Schulleitung

 

Corona-Virus

Sehr geehrte Eltern,

aktuelle Informationen des Ministeriums zum Corona-Virus im Schulbereich leiten wir Ihnen in Auszügen weiter:

Zitat Anfang der Schulmail vom 27.2.2020 :

  1. Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Corona-Virus (Sars-CoV-2) führt zu einer Infektionskrankheit (Covid-19), die Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz auslösen kann. Die Anordnung derartiger Maßnahmen ist den Gesundheitsämtern vorbehalten…

2. Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen

Die Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus liegt – wie ausgeführt – in der Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Gesundheitsministerium steht in ständigem Kontakt zur Bundesebene, zu anderen Bundesländern und orientiert sich an den Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Das RKI in Berlin beobachtet und bewertet die Lage stetig und ist bundesweit die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Corona-Virus. Von dort aus werden Maßnahmen bundesweit koordiniert.

Grundsätzlich haben auch Schulleitungen im Einzelfall die Befugnis, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht (§ 54 Absatz 4 SchulG). Dies gilt nach beamten- bzw. arbeitsrechtlichen Regelungen auch für Lehrkräfte. Darüber hinaus kann im Ausnahmefall eine Schule auf Grundlage des Hausrechtes der Schulleitung (§ 59 Absatz 1 Ziffer 6 in Verbindung mit Absatz 8 SchulG) zur Abwehr erheblicher konkreter Gefahren geschlossen werden. …. Anmerkung: Das würden Sie u.a. über unsere Schul-Homepage oder per Telefonkette der Klasse erfahren.

  1. Fernbleiben vom Unterricht

Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten … die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.

  1. Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen

Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

  1. Informationen zum Corona-Virus, Bürgertelefon

Das RKI hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Informationen für Fachleute, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit veröffentlicht. Auch die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes halten auf Ihren Internetseiten Informationen bereit.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.

  1. Hygienemaßnahmen

Grundsätzlich verweisen wir noch einmal auf die Informationsangebote des RKI und der Gesundheitsbehörden.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

 

Bei der Fußballstadtmeisterschaft der Grundschulen haben wir den 2. Platz erreicht und sind somit eine Runde weiter in der Kreismeisterschaft.

von hinten links: Aaron, Linus, Niklas und Teo

von vorne links: Jesper Leonard, Leo, Mats, Maya, Matti und Frau Büsing

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